Jugendschutzgesetz
Gemeinsam mit den FSK-Grundsätzen bildet das Jugendschutzgesetz (JuSchG) die Grundlage der Arbeit der FSK. Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt u.a. Abgabe, Verkauf und Verleih von Filmen und Computerspielen. Laut JuSchG müssen Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. Diese Bildträger dürfen in der Öffentlichkeit (zum Beispiel in Handel und Videotheken) nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die das gekennzeichnete Alter haben. |