FSK und USK erhalten Zuständigkeit für Online-Medien
Wiesbaden/Berlin, 19.09.2011
Die Freiwillige Selbstkontrolle der
Filmwirtschaft (FSK) und die Freiwillige Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
sind ab sofort auch für den Online-Bereich anerkannt. In ihrer Sitzung am 14. September 2011 sprach die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beiden
Institutionen die Anerkennung als Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) aus. "Wir freuen uns, dass jetzt zum ersten Mal die Selbstkontrollen nach dem Jugendschutzgesetz auch im Online-Bereich zuständig sein können", so Felix Falk, Geschäftsführer der USK und Christiane von Wahlert, Geschäftsführerin der FSK. Künftig werden beide Institutionen ihre langjährige Erfahrung und hohe Kompetenz auch im Bereich des Internet zur Verfügung stellen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur medialen Konvergenz und tragen zur Verbesserung des Jugendschutzes im Netz bei. Unternehmen mit Online-Angeboten können sich ab sofort der FSK oder der USK als Mitglied anschließen. Beide Selbstkontrollen bieten ihren Mitgliedern besonderen Schutz vor Aufsichts- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie effektive Jugendschutzberatung bei der Gestaltung ihrer Webangebote. Mehr Informationen unter www.fsk.de und www.usk.de Über die FSK Seit ihrer Gründung im Jahr 1949 übt die in Wiesbaden ansässige FSK eine wichtige Funktion in der Kinolandschaft aus. Die Tochtergesellschaft der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) prüft Filme (vom Trailer bis zum Spielfilm) und nimmt die Altersfreigaben (nach dem Jugendschutzgesetz) vor. Mehr als 250 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer sichten insgesamt jährlich an die 7.000 "Prüfobjekte", nämlich Kinofilme, Videofilme, Musikclips, Werbefilme und Trailer. Seit 2009 geschieht dies im neu erbauten Deutschen Filmhaus. Jeden Tag finden im Murnau-Filmtheater und in drei weiteren Sichtungsräumen die Ausschusssitzungen der FSK statt. Die FSK-Prüfungen müssen hinter verschlossener Tür stattfinden. Über ihre gesellschaftliche Aufgabe, ihre demokratischen Verfahren und die Aspekte von Altersfreigaben informiert die FSK auf vielfältige Weise: im Internet, durch Publikationen, an und mit Schulen, Hochschulen, Bildungsveranstaltungen und Vorträgen sowie durch Besuchsangebote im Deutschen Filmhaus für Fachkreise und die Öffentlichkeit. |
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