Am Mittwoch, den 25. Juni 2003 fand in Wiesbaden eine
Tagung der FSK zum neuen Jugendschutzgesetz ( JuSchG ) statt.
Etwa 100
Prüferinnen und Prüfer der FSK, Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden
sowie Vertreter der Branchenverbände diskutierten im Kino Caligari lebhaft über
Errungenschaften und Problematiken des seit 1. April 2003 in Kraft getretenen
Jugendschutzgesetzes.
Regina Käseberg vom Ministerium für Bildung, Frauen
und Jugend Rheinland-Pfalz, der in Jugendschutzangelegenheiten federführenden
Stelle, machte erneut deutlich, dass die neue Regelung, die besagt, dass Kinder
ab sechs in Begleitung eines Elternteils Filme mit dem FSK Kennzeichen
freigegeben ab 12 Jahren besuchen können, vom Gesetzgeber ausdrücklich zur
Stärkung der Elternverantwortung eingeführt wurde und nicht zur Folge haben
darf, dass jetzt bei der Erteilung des Kennzeichens strengere Maßstäbe als vor
Inkrafttreten des Gesetzes angelegt werden.
Die Bereiche Kino und Video
sind in Deutschland, so betonten Joachim A. Birr, Bundesverband Audiovisuelle
Medien BVV, und Johannes Klingsporn, Verband der Filmverleiher, die unter
Jugendschutzgesichtspunkten am stärksten durchregulierten Medienbereiche, wie
ein Blick ins Internet, ins Fernsehen und der internationale Vergleich zeigen.
Eine gefährliche Erosion des Jugendschutzes finde durch die zunehmende
Kinofilmpiraterie statt.
Durchaus kritisch wurde von den Prüferinnen und
Prüfern diskutiert, dass nach neuer Gesetzeslage das höchste Kennzeichen „Keine
Jugendfreigabe“ nicht vergeben werden darf, wenn eine Jugendgefährdung vorliegt,
was bedeutet, dass ein geregelter Marktzugang dieser Produkte für Erwachsene aus
Jugendschutzgründen nicht möglich ist.
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