Begründung zur Kennzeichnung des Spielfilms OPERATION ZUCKER „Freigegeben ab 16 Jahren“ im Appellationsausschuss
Wiesbaden, 17.01.2013
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) hat den Spielfilm OPERATION ZUCKER am 14.01.2013 ab 16 Jahren freigegeben.
Der Film ist ein beeindruckendes und zugleich erschütterndes Kriminal- und Justizdrama, das sehr realitätsnah die Praktiken von Kinderhandel und Pädophilen schildert.
Das im Film behandelte Thema ist bereits für ab 12-Jährige relevant und ihnen vielleicht auch bekannt. Die Mitglieder des Ausschusses waren der Meinung, dass sich ältere Kinder mit diesem Thema auseinandersetzen sollten, jedoch ist die filmische Umsetzung nicht kindgerecht inszeniert.
Obwohl der Film ruhige und entlastende Sequenzen beinhaltet, durchzieht ihn eine Aura der Hoffnungslosigkeit und Alternativlosigkeit für die kindlichen Hauptfiguren, die auf Kinder verstörend wirken könnte, denn gerade mit den Figuren Fee und Bran wird es zu einer starken Identifikation kommen. Die, wenn auch nicht voyeuristisch, so doch bedrohlich dargestellten Szenen des Missbrauchs und die nachfolgenden Albträume von Fee stellen eine nachhaltige Belastung für die Altersgruppe der unter 16-Jährigen dar.
Trotz bester Absicht versagen die Erwachsenen (Polizistin und Staatsanwältin) am Ende des Films und das verbrecherische „System“ obsiegt. Es gelingt nicht, den kriminellen Banden das Handwerk zu legen.
Auch das hoffnungslose Ende des Films ist sehr belastend: Fee wird erneut entführt und das letzte Bild des Films zeigt Bran am Bahnhof Zoo in Berlin, der zwar dem Menschenhändlerring entkommen konnte, sich jedoch als Stricher seinen Unterhalt „verdienen“ muss. Dies kann zu tiefen Ängsten und Ohnmachtsgefühlen bei Kindern führen.