Das neue Jugendschutzgesetz ( JuSchG ), das am 1. April
2003 in Kraft tritt, enthält eine große Neuerung für das Kino.
Künftig
dürfen sich 6- bis 12-jährige Kinder Filme in einer öffentlichen Vorführung
anschauen, die das FSK-Kennzeichen „Freigeben ab 12 Jahren“ tragen, wenn sie von
einem Elternteil ( einer „personensorgeberechtigten Person“) begleitet werden.
Diese neue gesetzliche Regelung stärkt das Elternrecht und wird von der Film-
und Videowirtschaft sehr begrüßt.
„Elternverantwortung und die
Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen sind zentrale Elemente eines
ausgewogenen und zukunftsorientierten Jugendschutzes“ sagt Steffen
Kuchenreuther, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V., die
die Gesellschafterin der FSK GmbH ist.
Das höchste FSK-Kennzeichen heißt
ab 1. April 2003 nicht mehr „Nicht freigegeben unter 18 Jahren“ sondern „Keine
Jugendfreigabe“. Filme - und ab 1. April 2003 auch Videos, die das
FSK-Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“ tragen, können von der Bundesprüfstelle
für jugendgefährdende Medien nicht indiziert werden. Filme, Videos und DVDs
werden nur dann mit einem FSK-Kennzeichen versehen, wenn keine Jugendgefährdung
vorliegt.
Weitere Infos finden sich auf der Homepage www.fsk.de
oder Tel.: 0611/7789136 (Frau Kempenich)
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