Mehr Orientierung für Familien bei der Medienauswahl
FSK veröffentlicht Deskriptoren für Filme und Serien
Ab dem 1. Januar 2023 veröffentlicht die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ergänzend zu den bekannten Altersfreigaben für Filme und Serien zusätzliche Hinweise. Somit erkennen Kinder, Jugendliche und Eltern künftig auf einen Blick, welche Gründe zur FSK-Altersfreigabe geführt haben. Diese sogenannten Deskriptoren bieten Familien mehr Orientierung bei der Auswahl von filmischen Inhalten. Sie werden im Rahmen der Prüfverfahren für Filme und Serien festgelegt und unter www.fsk.de veröffentlicht. Pro Film bzw. Serienepisode werden ein bis drei Deskriptoren mit den wesentlichen jugendschutzrelevanten Gründen für die Altersfreigabe angegeben, wie zum Beispiel "FSK 6: Bedrohung, belastende Szenen" oder "FSK 16: Gewalt, Verletzung, Diskriminierung". Seit Inkrafttreten des novellierten Jugendschutzgesetzes im Mai 2021 hat die FSK gemeinsam mit den für die gesetzlichen Altersfreigaben zuständigen Obersten Landesjugendbehörden (OLJB), den Ständigen Vertreter*innen der OLJB bei der FSK sowie der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. intensiv an der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der FSK-Prüfprozesse gearbeitet. Mit einer Übergangsfrist bis 30. Juni 2023 sollen neben den etablierten Altersfreigaben die Deskriptoren sukzessive auf den verschiedenen Vertriebswegen im Kino, auf der Rückseite von Bildträgerverpackungen und im Online-Bereich zu finden sein. FSK- Geschäftsführer Stefan Linz: "Familien Orientierung bei der Medienauswahl zu bieten und Gründe für FSK-Freigaben transparent zu machen, sind feste Bestandteile eines zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutzes. Mit den Freigabebegründungen veröffentlicht die FSK bereits seit 2010 Informationen zu Inhalts- und Wirkungsrisiken für aktuelle Kinofilme. Die Deskriptoren als einfach und schnell zu erfassende Hinweise runden das bereits existierende Informationsangebot perfekt ab. Sie ermöglichen Kindern, Jugendlichen und Eltern informiert Entscheidungen zu treffen und stehen damit für ein positives Filmerlebnis für alle Altersgruppen." Helmut Poßmann, Geschäftsführer der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. ergänzt: "Damit wird das novellierte Jugendschutzgesetz erfolgreich in die Praxis überführt. Wir danken den Obersten Landesjugendbehörden und den an der Umsetzung beteiligten Akteuren*innen des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie der Filmwirtschaft für die gute Zusammenarbeit." Die Begründungen zu den FSK-Altersfreigaben der aktuellen Kinostarts finden Sie unter www.fsk.de/kinostarts. Dort sowie in der öffentlich zugänglichen Datenbank unter www.fsk.de/freigaben werden ab dem 1. Januar 2023 die Deskriptoren ausgespielt. |
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