Basis-Schulung: Jugendschutzbeauftragte
Jugendschutz für Ihre Website Sie möchten Ihr Webangebot jugendschutzkonform gestalten, benötigen einen Überblick über den Jugendmedienschutz in Deutschland oder möchten selbst als Jugendschutzbeauftragte/r beratend tätig sein? Die FSK bietet praxisorientierte Schulungen für MitarbeiterInnen von Unternehmen, die jugendschutzrelevante Inhalte auf Websites, Social-Media-Kanälen, mobile Apps usw. gesetzkonform verbreiten möchten. Mit der Teilnahme an der Schulung erhalten Sie das Grundlagenzertifikat für die Anerkennung als zertifizierter Jugendschutzbeauftragter nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Jugendschutzgesetz. Gesetzlich sind Unternehmen verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn sie Webangebote mit Inhalten betreiben, die für jüngere Kinder problematisch sein könnten - wie zum Beispiel Trailer, die nicht einer FSK "ab 0" entsprechen. Die Jugendschutzbeauftragten müssen mit Namen und Kontaktmöglichkeit auf allen Webangeboten genannt werden. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Die Funktion des Jugendschutzbeauftragten kann vollständig von der FSK übernommen werden oder durch geschulte MitarbeiterInnen Ihres Unternehmens. Basis-Schulung: Jugendschutzbeauftragte Die TeilnehmerInnen werden unter anderem in folgenden Bereichen geschult:
Details zum Schulungstermin
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