Eltern wünschen sich Ausweitung der Regelung zum elternbegleiteten Kino

Wiesbaden, 20.09.2023

In zahlreichen Zuschriften kritisieren Eltern gegenüber der FSK, dass sich die bestehende Regelung für elternbegleitetes Kino nur auf Filme beschränkt, die ab 12 Jahren freigegeben sind.

Für einen altersgemäßen und verantwortungsvollen Umgang mit Medien tragen neben gesellschaftlichen Institutionen vor allem die Eltern Verantwortung. Eltern können ent-scheiden, welche Filme ihre Kinder sehen dürfen - außer im Kino. Dort müssen nach dem Jugendschutzgesetz Kinoveranstalter:innen auch gegen den Willen der Eltern durchsetzen, dass Kinder in Begleitung ihrer Eltern keinen Zutritt erhalten, wenn die FSK-Freigabe höher ist, als das Alter des Kindes. Eine Ausnahme ist nur für Filme mit FSK 12 vorgesehen. Hier gilt: In Begleitung der Eltern oder von Erziehungsbeauftragen, dür-fen Kinder auch eine Altersstufe darunter den Film im Kino sehen. Um der Elternver-antwortung beim Kinobesuch ein stärkeres Gewicht zu verleihen, fordert die FSK seit vielen Jahren, die bestehende Regelung für elternbegleitetes Kino bei FSK 12 auch auf die Altersfreigaben FSK 6 und FSK 16 auszuweiten. Unter www.fsk.de/kinostarts können sich Eltern vorab informieren und Kurzbegründungen für alle aktuellen Kinostarts einsehen. Hinzu kommt, dass die gemeinsame Filmrezeption von Eltern und Kindern, eine ideale Ausgangsposition für eine gutes Aufwachsen mit Medien und das Erlernen von Medienkompetenz ist.

Eine entsprechende Forderung der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. und der FSK wurde bei der letzten Novellierung des Jugendschutzgesetzes nicht berücksichtigt. Die FSK, als Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, ist keine staatliche Behörde und hat daher keinen direkten Einfluss auf die gesetzlichen Regelungen. Eltern können Ihre Anregungen zur Weiterentwicklung des Jugendschutzgesetzes an das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und/oder Bundestagsabgeordnete im zuständigen Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend senden.



PDF