Am Donnerstag, den 31. Januar 2008 beriet der
Appellationsausschuss, die höchste und abschließende Instanz der Freiwilligen
Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, über die FSK Kennzeichnung des Films
KEINOHRHASEN.
KEINOHRHASEN lag dem Arbeitsausschuss als erster Instanz
der FSK am 22. November 2007 vor und hat dort das Kennzeichen „Freigegeben ab
sechs Jahren“ erhalten.
Die Appellation ist von der obersten
Landesjugendbehörde Schleswig-Holstein, dem Ministerium für Soziales,
Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, und von der obersten
Landesjugendbehörde Hessen, dem Hessischen Sozialministerium, eingelegt
worden.
Der Appellationsausschuss fällte nun nach ausführlicher
Diskussion über mögliche Wirkungen des Films die Entscheidung, ihn ab zwölf
Jahren freizugeben, weil die Erziehung von 6- oder 7- jährigen Kindern
beeinträchtigt werden könnte.
Die Entscheidung tritt mit sofortiger
Wirkung, ab dem 1. Februar 2008, in Kraft. Im Kern stützt sich die Begründung
des Appellationsausschusses darauf, dass die Sprache im Film häufig mit
sexualisierten, derben Ausdrucksweisen durchsetzt ist.
Dabei ist nicht
zuletzt von Bedeutung, dass 6- oder 7-jährige Kinder lediglich rudimentäre
Vorstellungen von Sexualität haben.
Es ist nicht auszuschließen, dass die
immer wieder verwandten derben, sexualisierten Worte und Begriffe Kinder
irritieren, verstören oder in ihnen falsche Vorstellungen wecken, auch weil sie
diese Begriffe zumindest teilweise nur in Ansätzen und gelegentlich überhaupt
nicht verstehen dürften.
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