Transparenter Jugendschutz!

Freigabegründungen für Kinospielfilme auf der FSK Homepage


Wiesbaden, 17.11.2010

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft FSK in Wiesbaden veröffentlicht seit dem 14. Oktober 2010 kurze Begründungstexte zu den Altersfreigaben für Kinospielfilme. Diese erscheinen zum Starttermin des jeweiligen Kinofilms auf der FSK Homepage (www.fsk.de).

Eltern, Kinder und Jugendliche sowie alle Interessierten können sich über die Hintergründe der jeweiligen Altersfreigabe informieren. Die Jugendministerien der Länder und die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK möchten mit diesem Projekt zur Transparenz im Jugendmedienschutz beitragen.

Zur FSK
Seit 1949 leistet die FSK-Altersfreigabe einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag für den Jugendschutz bei Filmen, der über Kino und Video hinaus auch im Internet an Bedeutung gewinnt. Die bekannten, für den Kinobesuch von Heranwachsenden und die Abgabe von DVDs relevanten Freigaben (ohne Altersbeschränkung, ab 6, 12, 16 und 18 Jahren) werden in den FSK-Gremien in demokratischer Weise getroffen. Die 260 FSK-Prüferinnen und Prüfer sind frei von Weisungen, jährlich werden etwa 7000 Entscheidungen getroffen. Die Altersfreigaben dienen dem Jugendschutz, sie sind keine Qualitätsurteile oder pädagogische Empfehlungen.

Ansprechpartner:
Birgit Goehlnich
Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK
Murnaustraße 6
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611/ 778 9138
Fax: 0611/ 778 9139
eMail: staendigervertreter@spio-fsk.de


PDF